Schule aktuell

Steuern und Social Media: Wie Taxfluencer die wilde Welt der Steuern feiern

Teenager, die ihre Informationen und Unterhaltung in erster Linie über TikTok beziehen, für schulische Inhalte zu begeistern, ist ein ziemlicher Kraftakt. Wenn am Lehrplan „Umsatzsteuer“ steht, wird es für Lehrende zur wahren Kür. Doch Hilfe naht aus dem Netz: Taxfluencer.

Hölzel Journal-Redaktion - 29. Februar 2024

Eine aktuelle empirische Studie der Wirtschaftsuniversität Wien unter Schülerinnen und Schülern der neunten Schulstufe bestätigt den “schlechten Ruf” des Unterrichtsstoffs “Steuer”, darüber hinaus ist den im Zuge der Studie befragten Heranwachsenden aber auch bewusst: Es ist ein wichtiges Thema.

Es lohnt sich also allemal, einen Blick auf jene Social-Media-Kanäle zu werfen, auf denen sich die Jugend tummelt. Da wird man schnell fündig, denn ja: Neben Promis mit Millionenreichweite wie Cristiano Ronaldo oder Taylor Swift arbeiten auch Unternehmer aus allen Branchen – mal mehr, mal weniger erfolgreich – mit Instagram & Co. Das gilt auch für Steuerexperten/-expertinnen. “Steuerfabi” alias Fabian Walter ist einer von ihnen. Der Deutsche absolvierte ein BWL-Masterstudium, welches sich vorrangig mit Steuern befasst: den Tax-Master. Seit 2020 betreibt er den Social-Media-Kanal „Steuerfabi“, auf TikTok hat er 743.400 Follower, auf Instagram 337.000, darunter auch den deutschen Finanzminister. Fabian Walter ist davon überzeugt, dass der Fokus in den Schulen viel mehr auf finanzielle Bildung gelegt werden müsse. Dementsprechend spricht der 34-Jährige auf seinen Kanälen prägnant und verständlich über Fragen des Steuerrechts, gibt präzise Tipps zum Steuersparen quer durch alle Berufsgruppen – von der Installateurin über den Hotelier bis hin zur Prostituierten. Das Geheimnis seines Erfolgs: Er tut dies sowohl mit Fachwissen als auch trockenem Humor, Edutainment vom Feinsten. 2022 veröffentlichte Fabian Walter zudem das Buch „Sei doch nicht besteuert“, das binnen kürzester Zeit zum Bestseller wurde.

Taxfluencer | Fabian Walter | Steuer

Mittlerweile gibt es einen Namen für die Influencer und Influencerinnen aus der Welt der Steuern: Taxfluencer. Steuerfabi ist bei weitem nicht der einzige Steuer-TikToker, wenn auch im deutschsprachigen Raum der erfolgreichste. Auch österreichische Steuerberaterinnen/-berater haben Social Media für sich entdeckt, wie zum Beispiel Carina Hackl, ihr folgen über 26.000 Menschen auf Instagram und 135.800 auf TikTok.

Steuer mit Spaß

Trotz der Tatsache, dass nicht jede und jeder Lehrende auf dem Gebiet der Steuern mit ihrem oder seinem eigenen TikTok- oder YouTube-Channel die gesamte Klasse als begeisterte Follower/innen gewinnen kann, sind die Posts der Taxfluencer einen Blick wert; Ideen für ungewöhnliche Zugänge zu trockenem Unterrichtsstoff finden sich auf jeden Fall.

  • Tax Humor und Memes: Taxfluencer teilen Steuer-Memes, witzige Steuererklärungsgeschichten und humorvolle Anekdoten aus ihrem Berufsleben.
  • Kreative Wege zur Steuerminderung: Die Steuerexperten können über Social Media kreative und legale Wege zur Steuerminderung aufzeigen, sei es durch steueroptimierte Investitionen, Nutzung von Steuervergünstigungen oder strategische Steuerplanung. Sie verwenden oft humorvolle Analogien oder Beispiele, um komplexe Steuerkonzepte verständlicher zu machen.
  • Steuerliche Wortspiele und Wortwitze: Taxfluencer nutzen gerne steuerliche Wortspiele und Wortwitze, um ihre Follower zu unterhalten und gleichzeitig wichtige steuerliche Konzepte zu veranschaulichen. Diese können von einfachen Wortspielen bis hin zu komplexeren Steuerterminologien reichen.
  • Steuerliche Neuigkeiten und Gesetzesänderungen: Die Influencer halten ihre Follower über aktuelle steuerliche Neuigkeiten, Gesetzesänderungen und Steuerreformen auf dem Laufenden. Sie können humorvolle Kommentare zu aktuellen steuerlichen Ereignissen abgeben oder ihre Meinungen zu steuerpolitischen Fragen äußern.
  • Steuerliche Fallstricke und Kuriositäten: Steuerexperten teilen gerne ungewöhnliche und interessante steuerliche Fallstricke, seltsame Steuergesetze oder kuriose Steuerfälle, die sie in ihrer Arbeit erlebt haben.

Skurrile Steuern

Apropos Kuriositäten. Ein Ausflug in die Welt der ungewöhnlichen Steuern kommt sicher auch bei Schülerinnen und Schülern gut an.

  1. Hundeabgabe: In vielen österreichischen Gemeinden müssen Hundebesitzer eine solche entrichten. Diese Abgabe dient dazu, die Kosten für die Bereitstellung von Hundezonen, Hundekot-Entsorgung und andere damit verbundene Dienstleistungen zu decken.
  2. Luftsteuer und Lustbarkeitsabgabe: Sie ist dann fällig, wenn ein Schild in den öffentlichen (Luft-)Raum ragt oder eine Veranstaltung dazu geeignet ist „bei den Teilnehmern Lustgefühle auszulösen“, wie etwa Kino, Theater oder ein Museum. Die Höhe ist landesabhängig.
  3. Sektsteuer: Österreich erhebt eine spezielle Steuer auf Schaumweine wie Sekt. Diese soll nicht nur der Einnahmebeschaffung, sondern auch der Regulierung des Konsums von alkoholischen Getränken dienen. Übrigens wurde die Steuer 2020 auf null gesetzt – aber nicht abgeschafft.
  4. U -Bahn-Steuer: Im Jahr 1970 hat die Stadt Wien diese Steuer eingeführt, die zweckgebunden der städtischen U-Bahn zugutekommt. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der Anzahl der Angestellten eines Unternehmens, da diese von in Wien ansässigen Firmen pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin zu zahlen ist.

Österreich ist wohlgemerkt nicht das einzige Land der kuriosen Steuern. Es geht noch weitaus schlimmer. Zum Beispiel Tennessees Drogensteuer: Da mit Drogen ganz schön viel Geld verdient wird, wollte der US-Bundesstaat hier ein wenig mitschneiden, und man führte 2005 eine Drogensteuer für Dealer und Konsumenten ein. Bevor Dealer ihre Ware verkauften, mussten sie anonym eine Steuer entrichten: pro Gramm Gras 3,50 Doller, für Kokain 50 Dollar und für Meth oder Crack 200 Dollar. Im Gegenzug erhielten sie eine Marke, die ihnen im Falle einer Festnahme garantierte, “nur” wegen Drogenhandels, nicht aber wegen Steuerhinterziehung angeklagt zu werden. Käufer verbotener Substanzen mussten diese innerhalb von 48 Stunden nach Erwerb ebenfalls versteuern, um sich nicht der Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Da – seltsamerweise – weder Dealer noch Konsumenten gewissenhaft die Steuer zahlten, wurde sie 2009 wieder abgeschafft.

 

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