Bildung und Beruf
ÖH-Vorsitzende Hanger: „UG-Novelle ist kein Weihnachtsgeschenk“
Die geplante Reform des Universitätsgesetzes erntet viel Kritik. ÖH-Bundesvorsitzende Sabine Hanger erklärt, warum sie der UG-Novelle nur ein „Befriedigend“ gibt und was sie sich vom Weihnachts(Faß)mann wünscht.
Florian Wörgötter - 10. Dezember 2020
Weniger Prüfungstermine, eine Mindestleistung am Studienanfang, mehr Rechte dem Rektorat – das sind die heiß diskutierten Punkte der geplanten UG-Novelle, die nach der Begutachtungsphase das Universitätsgesetz des Jahres 2002 erneuern soll.
Die Intention des Bildungsministeriums lässt sich im Wesentlichen so zusammenfassen: Das Studium soll besser planbar werden, damit Studierende schneller studieren (können), was den Universitäten mehr Abschlüsse bringt und somit ihr Budget erhöht.
Sabine Hanger von der ÖVP-nahen Aktionsgemeinschaft ist seit Oktober die Bundesvorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Im Interview erklärt die 25-jährige Studentin der Rechtswissenschaften, welche Paragraphen die Studierenden kritisieren, welche Punkte ihren Alltag verbessern können und wie eine zeitgemäße Novelle aussehen sollte.
Was jetzt: Frau Hanger, was konkret regelt der Entwurf zur Reform des Universitätsgesetzes?
Sabine Hanger: Das Universitätsgesetz gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bereiche: das Studienrecht und das Organisationswesen der Universitäten. Beides soll die UG-Novelle adaptieren und neu regeln.
Das Ministerium definiert als Ziel der Novelle, die Effizienz und die Verbindlichkeit von Studierenden zu steigern. Insgesamt ist die Novelle sehr umfassend. Wir sprechen von ungefähr 140 Änderungen – viele davon sind kleine, technische Adaptionen; einzelne haben große Auswirkungen.
„Die UG-Novelle ist kein verfrühtes Weihnachtsgeschenk. Aber einige Dinge verbessern unseren Studienalltag.“
Die geplante UG-Novelle wird vielerseits kritisiert. Was sind die Kritikpunkte aus Sicht der Studierenden?
Ein großer Kritikpunkt von uns als ÖH ist, dass die Prüfungstermine reduziert werden sollen. Statt bisher mindestens drei Prüfungsterminen pro Lehrveranstaltung respektive Prüfung sollen nun nur mehr mindestens zwei Termine stattfinden. Das ist eine Sollbestimmung, keine Mussbestimmung, die von den Unis in ihrer Satzung selbst geregelt werden muss.
Wir verstehen trotzdem nicht, wie weniger Prüfungstermine die Effizienz steigern sollen. Je mehr Prüfungstermine, umso eher werden die Studierenden sie auch wahrnehmen, desto mehr von ihnen haben am Ende des Semesters positive Prüfungen absolviert.
Heiß diskutiert wird auch die Mindeststudienleistung. Studierende müssten demnach 24 ECTS-Punkte innerhalb der ersten zwei Jahre des Studiums leisten. Sonst drohe eine 10-jährige Sperre für das Studienfach an dieser Uni.
Wir sehen es durchaus als Erfolg, dass wir als ÖH die Mindestanzahl runterverhandeln konnten. Ursprünglich wären 16 ECTS pro Jahr geplant gewesen, bis man die ersten 100 ECTS erreicht hat. Die Frage ist, ob eine Mindeststudienleistung insgesamt notwendig ist. Für die Familienbeihilfe muss man nach wie vor 16 ECTS im ersten Jahr nachweisen.
Problematisch könnte diese Einschränkung für jene werden, die nebenbei arbeiten, Kinder betreuen, krank sind oder eine große Prüfung nicht bestehen, ohne die sie nicht weiterstudieren können. Wie viele Studierende sind denn davon betroffen?
Die Studierenden-Sozialerhebung 2019 zeigt, dass zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium arbeiten. 22 % davon arbeiten durchschnittlich 34 Wochenstunden, 21 % mehr als 10 Wochenstunden und 21 % weniger als 10 Wochenstunden. Jeder zweite Studierende meint, dass er Probleme bei der Vereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit hat. Hingegen würde viele eine geringfügige Beschäftigung nicht am Studienerfolg hindern.
Wenn auch die Beurlaubung nun flexibler sein soll – uns fehlt in der UG-Novelle, die erwerbstätigen Studierenden zu entlasten. Es ist nicht klar, will man nun fördern, dass die Studierenden nebenbei arbeiten oder nicht?
Beschränken solche Leistungsvorgaben den freien Hochschulzugang?
Das ist eine philosophische Frage. Ist der Hochschulzugang eingeschränkt, wenn Studierende Zugangstests machen müssen? Oder wenn sie eine bestimmte Leistungen erbringen müssen? In dieser Debatte muss man unterscheiden zwischen Bildung und Ausbildung.
„Wir haben das Problem, dass die angesetzte Regelstudienzeit nicht mehr zur realen Dauer eines Studiums passt.“
Wir haben das Problem, dass die angesetzte Regelstudienzeit nicht mehr zur realen Durchschnittsdauer eines Studiums passt. In meinem Jus-Studium etwa ist die Regelstudienzeit auf 8 Semester angesetzt, der/die durchschnittliche Jus-Studierende braucht aber 14 Semester. Die Frage sollte sein: Möchte man mit einer Novelle den Ausbildungscharakter von Hochschulen erhöhen oder ihm entgegenwirken?
Regelt denn ein Paragraph, dass die Mindeststudienzeiten dem realen Studienaufwand anzupassen sind?
Eher indirekt durch die Harmonisierung der ECTS. 1 ECTS entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand pro Lehrveranstaltung. Allerdings unterscheidet sich der Workload gleicher Studiengänge an verschiedenen Hochschulen stark, vor allem im technischen Bereich.
Obwohl der Wert eines ECTS genau definiert ist, evaluiern österreichische Unis wenig und passen dementsprechend an. Die Novelle sieht nun vor, dass die Universitäten – und nicht mehr der Staat – vermehrt ihr Pensum evaluieren müssen und gegebenenfalls anpassen sollen. Indirekt sollte das dazu beitragen, dass Regelstudienzeiten der tatsächlichen Studiendauer angepasst werden.
Ein Punkt könnte BHS-Maturantinnen und -Maturanten interessieren: Es soll nun leichter werden, Qualifikationen aus der HAK oder HTL für das Studium anrechnen zu können.
Wir finden es sehr gut, dass man sich facheinschlägige Vorqualifikationen leichter anrechnen lassen kann. Generell soll bei Anrechnungen nach einem Studienwechsel oder einem Auslandssemester die Beweislast umgekehrt werden. Das bedeutet: Nicht mehr die Studierenden, sondern die Unis müssen künftig beweisen, dass abgelegte Prüfungen gleich viel ECTS oder weniger wert sind als an der Heimuni. Das erleichtert Studierenden die Anrechnung ungemein.
Ein starker Kritikpunkt ist der drohende Demokratie-Abbau im Organisationsrecht der Universitäten. Der Senat soll bei der ersten Wiederbestellung von Rektoren keine Mitsprache mehr haben. Die Rektorate sollen auch bei den Studienplänen mitreden können.
Der Senat ist ein Gremium, in dem die Studienvertretung, der akademische Mittelbau der Universität und die Universität selbst tagen. Das ist ein Dreiergespann mit verschiedenen Kompetenzen. Für uns ist der Senat das wesentlichste Gremium, um an der Hochschule mitzugestalten.
„Für uns ist der Senat das wesentlichste Gremium, um an der Hochschule mitzugestalten.“
Neben dem Curriculum am wichtigsten – und auch am heißesten diskutiert – ist die Bestellung des Rektors oder der Rektorin. Die UG-Novelle soll dem Senat bei der Wiederwahl des Rektorats das Recht nehmen, einen neuen Vorschlag einzubringen. In Zukunft soll die Wiederwahl nur mehr der Universitätsrat entscheiden.
Warum soll nur mehr der Universitätsrat die Wiederwahl der Rektoren/Rektorinnen bestimmen?
Gute Frage. Eines der Argumente ist, dass reformwillige Rektoren und Rektorinnen auch die Chance bekommen, diese Reformen langfristig umsetzen zu können. Wir verstehen das Argument nicht ganz, denn in einer Demokratie muss man für Ideen auch Mehrheiten finden. Jedem/r Rektor/in ist klar, wie wichtig es ist, den Senat auf seiner/ihrer Seite zu haben.
Es ist absolut legitim, dass man sich damit auseinandersetzt, wie zielführend Gremien auf der Uni funktionieren und was man adaptieren kann. Doch ich finde es schädlich, wenn die Debatte über Kompetenzverschiebung im Senat so emotionalisiert geführt wird. Denn so werden Dinge relativiert, anstatt sie zu argumentieren. Grundsätzlich sind wir aber auf der Seite der Senatsvorsitzenden und sehen es kritisch, wenn dem Senat Rechte entzogen werden.
Werden die Studierendenvertretungen dann auch weniger Mitsprache beim Studienplan haben?
Der Senat beteiligt sich maßgeblich am Erstellen des Curriculums eines Universitätslehrganges. Hier kommt es zu einer Kompetenzverschiebung hin zu Rektorinnen und Rektoren. Die Novelle sieht vor, dass diese auch Richtlinien vorschlagen können. Es geht weniger darum, dass der Senat viele Rechte verliert, sondern dass man den Rektoren ein Vorschlagsrecht einräumt.
Sprechen wir über die positiven Seiten der UG-Novelle: Was begrüßt die ÖH?
Studierende werden die sogenannte ECTS-Gerechtigkeit spüren, wenn gleiche Lehrveranstaltungen an allen österreichischen Universitäten auch gleich viel ECTS wert sind. Wir finden auch positiv, dass Semester künftig besser planbar sein sollen: Zu Semesterbeginn soll vor jeder Lehrveranstaltung und Prüfung klar sein, wie sie ablaufen wird, wann und wie die Prüfungstermine stattfinden. Noch entspricht das nicht in allen Studiengängen der Realität.
„Studierende werden es spüren, wenn gleiche Lehrveranstaltungen an allen Universitäten auch gleich viel wert sind.“
Auch die Beweislast-Umkehr soll Anrechnungen bereits absolvierter Prüfungen erleichtern. Was auch sehr positiv ist: Die Universitäten müssen ihre Betreuungspflichten ausbauen. Wenn sie bemerken, dass Studierende Probleme haben, bei vielen Kursen fehlen und zu „Kartei-Leichen“ werden, dann hat die Uni in Zukunft unterstützend zu agieren.
Bei all diesen Debatten dürfen wir aber nie vergessen, dass jede Universität ihre eigene Satzung schreibt. Am Ende des Tages kommt es also auf die Universitäten an, wie sie diese Gesetze umsetzen.
Die Hochschul-Autonomie bleibt also gewahrt. Welche Punkte müssen alle Unis umsetzen?
Zuallererst: Die Reduktion der Prüfungstermine ist – wie bereits erwähnt – keine Mussbestimmung und sagt lediglich, dass mindestens zwei Prüfungstermine pro Semester angeboten werden müssen. Die Universitäten entscheiden selbst, ob sie auf diese zwei Prüfungstermine reduzieren oder weiterhin mehr anbieten.
Die Mindeststudienleistung, die Evaluierung der ECTS und die Unterstützungsleistungen werden wohl von allen Unis einzuhalten sein. Wie sie das alles umsetzen werden, entscheiden sie aber selbst. Die Frage ist also nicht ob, sondern wie.
Inwieweit hat die ÖH an dieser Novelle mitgewirkt?
Das Ministerium hat eine Arbeitsgruppe geleitet, an der unter anderem auch meine Vorgänger/innen beteiligt waren. In weiterer Folge habe ich als Vorsitzende versucht, Verbesserungen zu erwirken. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Denn die Begutachtungsphase läuft noch bis Mitte Jänner, und bis dahin werden wir weiter verhandeln.
Welche Instrumente hat die ÖH, um auf das Ergebnis noch einzuwirken?
Beim Begutachtungsverfahren dürfen wir als Bundesvertretung, aber auch die lokalen Hochschulvertretungen, eine umfassende Stellung in schriftlicher Form abgeben. Unser bildungspolitisches Team ackert Paragraph für Paragraph durch und kommentiert mit einem Verweis, warum wir eine Bestimmung schlecht finden.
In Folge können wir mit schlüssigen Argumenten in die Verhandlungen gehen. Diese führen wir an einzelnen Terminen mit dem Bildungsministerium in größerer Runde. Wie groß der Spielraum für Verhandlungen noch ist, wird sich zeigen.
Was man aber nicht vergessen darf: Der Entwurf kommt zwar vom Bildungsministerium, entschieden wird er aber von den politischen Parteien im Parlament. Die Frage ist natürlich immer, welche Themen benötigen Verhandlungen zwischen den Parteien oder welche Themen sind eher kleine Änderungen mit weniger Auswirkungen.
Ein Brief ans Christkind – oder an den Weihnachts(Faß)mann: Wie müsste eine zeitgemäße UG-Novelle aussehen?
Erstens: Uns fehlen Modelle, wie man berufstätige Studierende besser fördern könnte. Einerseits könnten sie von den Studienbeiträgen befreit werden oder man verlängert für sie die Regelstudienzeit, das sogenannte Teilzeitstudium.
„Berufstätige Studierende könnten von den Studienbeiträgen befreit werden oder man verlängert für sie die Regelstudienzeit.“
Zweitens: Wir sehen noch Nachholbedarf, wenn es um die Unterstützung von Maturanten und Maturantinnen im Übergang von der Schule zum Studium geht. An der Uni sollte man sie intensiver beraten, um sie besser auf die Umstellung vorzubereiten. Aber auch an Schulen sollten sie sich intensiver mit dem nächsten Schritt auseinandersetzen müssen, damit sie genau wissen, worauf sie sich mit einem Studium einlassen.
Drittens: Es wird gerne gefordert, dass Studierende effizienter werden und verbindlicher an der Uni sind. Doch wir müssen uns intensiver damit auseinandersetzen, wie man der Lehre einen Mehrwert geben kann. In Österreich wird Forschung hoch angesehen und die Lehre als ihr Stiefkind betrachtet, das beiläufig mitrennen muss.
Wie könnte man den Stellenwert der Lehre erhöhen?
Vor allem durch Anreizmodelle. Die unzähligen Anerkennungen für gute Forschung spiegeln kaum wieder, wie gut ein/e Professor/in unterrichtet. Innovative Lehrmethoden sollten ausgezeichnet werden. Im Habilitationsverfahren, das Lehrende zu Professoren macht, sollte die Didaktik eine größere Rolle spielen. Natürlich sollten die klügsten Köpfe an der Uni unterrichten. Doch auch sie müssen ihre Inhalte den Studierenden verständlich vermitteln können.
Das von Covid-19 geprägte Ausnahme-Semester hat zwangsläufig zu neuen Online-Lehrmethoden geführt. Inwieweit ist die Digitalisierung in der UG-Novelle verankert?
In der UG-Novelle wurde zumindest verankert, dass es klare, einheitliche Regeln für Online-Prüfungen geben muss. Von diesen machen wir derzeit auch massiven Gebrauch. Die Corona-Krise hat uns den Spiegel vorgehalten, wie wenig digitalisiert die Hochschulen tatsächlich sind.
Wenn unser Wohnzimmer im 21. Jahrhundert angekommen ist, um daheim alle Vorlesungen streamen zu können, dann muss das auch der Infrastruktur der Universitäten gelingen. An manchen Unis fehlen noch immer genügend Steckdosen und Lehrende unterrichten am Overhead-Projektor. Das muss nach der Krise ein für alle Mal der Vergangenheit angehören.
Die Krise gibt uns aber auch die Chance, viel breiter über dieses Thema zu diskutieren: Welche Modelle haben gut funktioniert? Wie kann die Hybrid-Lehre mehr Flexibilität ins Studium bringen? Vor allem für berufstätige Studierende wäre diese begrüßenswert.
Regelt die UG-Novelle auch die Online-Lehre der Forscher/innen?
Das wage ich zu bezweifeln. Die Lehre ist frei.
Zusammenfassend: Welche Schulnote vergeben Sie der UG-Novelle?
Ich würde es eher so formulieren: Die UG-Novelle ist kein verfrühtes Weihnachtsgeschenk. Aber sie enthält einige Dinge, die unseren Studienalltag verbessern werden.
„Nach dieser UG-Novelle sollten wir schon den Blick auf die nächste Novelle haben.“
Doch wir dürfen nur nicht müde werden. Nach dieser Novelle sollten wir schon den Blick auf die nächste Novelle haben.
Nun muss ich aber nachhaken, denn Studierende werden auch nur mit einer Zahl bewertet. Also?
(Lacht). Ich vergebe ein Befriedigend.
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