Schule aktuell
VfGH-Präsident Grabenwarter über „Verfassung macht Schule“
BMHS aktuell: Das Projekt „Verfassung macht Schule“ erklärt Schulklassen den Rechtsstaat. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter antwortet, wie unsere Verfassung die Jugendlichen in Zeiten von Corona betrifft.
Florian Wörgötter - 22. Oktober 2020
Die österreichische Bundesverfassung feiert ihren 100. Geburtstag. Zum Jubiläum hat der Verfassungsgerichtshof das Projekt Verfassung macht Schule gestartet. Im Frühjahr besuchten Richter/innen die Schule und Schulklassen wurden durch den VfGH geführt. Zur Premiere sprach VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter an der HTL Rennweg vor 350 Schülerinnen und Schülern über Meinungsfreiheit, Datenschutz und Wiederbetätigung.
Derzeit erzwingt die COVID-19-Pandemie ein Aussetzen der Besuche an den Schulen. Doch weitere Aktivitäten sollen Jugendliche über die Bedeutung der Verfassung informieren: Auf der Website des VfGH finden sich Dokumentationen zum Jubiläum. Die Bundesverfassung ist als Hochglanz-Magazin erschienen. Im Frühjahr 2021 soll eine moderne Ausstellung zur Verfassung durch die Bundesländer touren.
Zum Jubiläum erklärt uns der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter im Interview, inwiefern die Verfassung den Alltag von Jugendlichen auch in Corona-Zeiten regelt und wie BHS-Lehrende ihnen das erklären können.
Was jetzt: Herr Präsident, welche grundlegenden Fragen des Rechtsstaates wollen Sie Jugendlichen mit dem Projekt „Verfassung macht Schule“ nahebringen?
Christoph Grabenwarter: Jugendliche sollten verstehen, was ein „demokratischer Rechtsstaat“ bedeutet. Etwa dass alles staatliche Handeln auf Rechtsakten beruhen muss, die letztlich auf einen Parlamentsbeschluss zurückgehen. Aber auch, dass jede Person gegenüber dem Staat über durchsetzbare Rechte verfügt. So sind gerade die Grundrechte für jede/n Einzelne/n von Bedeutung. Nur wer sie kennt, wird sie, falls nötig, auch einfordern.
Welche Rolle übernimmt in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof?
Ein Beispiel dafür ist eine Entscheidung des VfGH betreffend das Grundrecht auf Meinungsfreiheit: Ein Fußballfan wurde bestraft, weil er im Stadion ein Transparent mit dem Schriftzug „ACAB“ („All cops are bastards“) gehalten hat. Diese Bestrafung verletzt aber das Grundrecht des Fans, seine Meinung frei zu äußern.
Ein weiteres Beispiel für seine Rolle im Gefüge der Institutionen: Der VfGH prüft auch die Entscheidungen zu den Maßnahmen der Regierung gegen Corona, die zum Teil verfassungskonform waren, zum Teil aber Verfassungsrechte verletzt haben.
Wie spüren Jugendliche die Macht der Verfassung bei Corona-Maßnahmen?
Die Verfassung erlaubt dem Parlament und der Regierung, die Rechte der Bevölkerung einzuschränken, wenn es darum geht, eine Pandemie wie COVID-19 zu verhindern. Und das haben Parlament und Regierung ja getan beziehungsweise tun sie noch immer – mit Betretungsverboten von Gaststätten im Frühjahr, Schulschließungen, Maskenpflicht oder einer maximalen Zahl von Personen bei Treffen.
Es gibt aber Grenzen, die der Staat dabei beachten muss. Zum Beispiel müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein; der Staat darf „nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Genau diese Grenzen überwacht der Verfassungsgerichtshof, der auch in der Verfassung als „Hüter der Grundrechte“ festgelegt ist.
Welche Verfassungsgesetze betreffen die Lebenswelt der Jugendlichen am meisten?
Leichter wäre wahrscheinlich zu sagen, welche Bestimmungen der Verfassung die Jugendlichen nicht betreffen; grundsätzlich tun das eben sehr viele. Aber besonders nahe an der Jugend ist wohl der gesamte Bereich Datenschutz und Überwachung, Stichwort Handynutzung.
„Nur wer seine Grundrechte kennt, kann sie auch einfordern.“
Ein wichtiger Schritt war auch die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung. Dieses Gesetz ist 2011 in Kraft getreten und hält Rechte von Kindern und Jugendlichen fest. Darunter fallen das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das Recht auf die Berücksichtigung ihrer Meinung oder das Recht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen – es sei denn, diese Kontakte stehen dem Wohl der Kinder entgegen.
Was empfehlen Sie BHS-Lehrenden, wenn sie ihren Schüler/innen die Bedeutung der Verfassung erklären wollen?
Schülerinnen und Schüler sollten konkrete Beispiele wie die genannten kennenlernen. Außerdem sind auf der Website des VfGH fundierte TV- und Radiosendungen, abrufbar wie ein Ö1 Radiokolleg, eine ZiB 2 History oder eine ORF III Dokumentation.
Nicht zuletzt empfehle ich Schulen einen Besuch der geplanten Container-Ausstellung über die Verfassung und den VfGH, die im kommenden Frühjahr durch die Bundesländer touren wird. Und nach dem Ende der Pandemie sind Schulklassen wieder willkommen, den VfGH zu besuchen. Und auch der VfGH wird wieder die Schulen besuchen.
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