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WissenPlus: So rechnen Schüler/innen Dienstreisen im Inland ab (I)

Unternehmensrechnung: Dieser WissenPlus-Beitrag erklärt die Abrechnung und Verbuchung von Dienstreisen nach dem Einkommensteuergesetz. Ihre Schüler/innen lernen, welche Reisekosten im Inland erstattet werden.

Tatjana Degasperi LL.B. und Mag. Ingrid Dobrovits - 7. Oktober 2021

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Selbst wenn in Zeiten von Corona die allgemeine Meinung dahingehend ist, dass Online-Meetings in Zukunft die Regel und persönliche Treffen die Ausnahme darstellen werden, so wird es auch in Zukunft Dienstreisen mit physischen Bewegungen geben.

Für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ist es interessant zu wissen, welche Kosten vom Unternehmen ersetzt werden. Da der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin in der Regel jene Kosten für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin übernimmt, die steuerlich anerkannt sind, wird in diesem Beitrag die steuerliche Situation besprochen. Es wird also davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin genau diesen Betrag an den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ausbezahlt, es also keine abweichenden Regelungen laut Kollektiv- bzw. Dienstvertrag gibt.

In diesem Beitrag (Reisekosten Teil 1 – Dienstreisen im Inland) verlassen wir das Gebiet der Republik Österreich nicht. Erst in einem weiteren Teil (Reisekosten Teil 2 – Dienstreisen im Ausland) werden wir uns mit Dienstreisen befassen, die einen Auslandsteil beinhalten.

 

Auszug aus dem Beitrag

Das folgende Erklärvideo bietet einen guten Einstieg ins Thema.

Definition Dienstreise: Eine Dienstreise im steuerlichen Sinn ist im Einkommensteuergesetz (EStG) definiert. Sie liegt für Arbeitnehmer/innen vor, wenn sie im Auftrag des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin angetreten wird, oder für Selbstständige, wenn sie betrieblich bedingt ist.

Für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist es vor allem wichtig zu wissen, welche Kosten der Dienstreise vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin rückerstattet werden und für welche Kosten er oder sie selbst aufkommen muss. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin jene Kosten für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin, die steuerlich anerkannt sind.

Das Unterrichtspaket enthält auch Arbeitsblätter für die Abrechnung und Verbuchung dreier Fälle.

WissenPlus_Reisekostenabrechnung_Arbeitsblatt

Gesamter Beitrag für den Unterricht

Den gesamten Beitrag zum Download finden Sie als angemeldete Lehrperson im Online-Lehrerzimmer unter WissenPlus.

Aufgaben-Code für Ihren MEHR!-Kurs

Im MEHR!-Lernraum können Sie die Aufgabe zum Thema Reisekosten verbuchen mit dem Aufgaben-Code  in Ihren MEHR!-Kurs importieren!

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Dazu müssen Sie als angemeldete Lehrperson im MEHR!-Kurs auf AUFGABE IMPORTIEREN klicken und den Aufgaben-Code  eingeben − die Aufgabe wird importiert. Wie Sie Aufgaben in MEHR!-Kurse importieren, erfahren Sie auch hier.

 


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Ein Beitrag aus der Was jetzt-Redaktion.

 

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