HÖLZEL VERLAG
WissenPlus zur Wien-Wahl: Wie funktioniert das Wählen?
Politische Bildung: Am 11. Oktober werden in Wien Gemeinderat, Bezirksvertretung und Bürgermeister/in gewählt. Der ideale Zeitpunkt, um sich mit den Wahlen zu beschäftigen. Dieser Beitrag zeigt, wer wann wie wählen darf.
MMag. Rudolf Brandstätter - 1. Oktober 2020
Die bevorstehende Wahl in Wien ist ein passender Zeitpunkt, um sich rund um das Thema Wahlen genauer zu informieren. Zudem perfekt um sich mit zahlreichen Fragestellungen näher auseinanderzusetzen. Wie kommt ein Mandat überhaupt zustande? Wer darf wann wie wählen und können wir darüber diskutieren, wessen Stimme in welcher Form ins Gewicht fällt?
Wie werde ich Wähler/in?
Wähler/innen besitzen das aktive Wahlrecht. Dafür gibt es in Österreich (je nach Art der Wahl) einige Voraussetzungen. Zum Beispiel hier die Voraussetzungen für die Nationalratswahl:
- Du musst 16 Jahre alt sein.
- Du musst österreichische/r Staatsbürger/in sein.
Auf Ebene der Gemeinde (in Wien Bezirke), wo auch Bürgermeister/innen gewählt werden, ist das aktive Wahlrecht nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden. Damit du z. B. in Wien am 11. Oktober den/die Wiener Bürgermeister/in und die Bezirksvertreter/innen wählen darfst, liegen folgende Voraussetzungen vor:
- Du musst 16 Jahre alt sein.
- Dein Hauptwohnsitz muss vor dem Stichtag (14. Juli 2020) in Wien begründet worden sein.
Auf der Ebene der Bezirke ist somit in Wien die österreichische Staatsbürgerschaft keine Voraussetzung. Die Gemeindevertreter/innen dürfen in Wien (als Spezialfall) auch nur von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gewählt werden, da in Wien der Gemeinderat auch der Landtag ist. In den anderen Bundesländern ist das nicht so.
Auszug aus dem Beitrag: Wählen gehen
Anregung für eine Diskussion im Unterricht zum Thema Staatsbürgerschaft
Aktuell hängt das Wahlrecht in Österreich bei den meisten Wahlen von der Staatsbürgerschaft ab. Macht es in Zeiten der Globalisierung Sinn, dass das Wahlrecht noch an die Staatsbürgerschaft gekoppelt ist?
1. Erstelle eine Liste weiterer Möglichkeiten, von denen das Wahlrecht abhängen könnte.
2. Evaluiere, inwiefern der Lebensmittelpunkt, die Arbeitsstelle bzw. der Studienort ausschlaggebend für das Wahlrecht sein können?
3. Diskutiere die folgende Frage: Was spricht dafür, zweimal zu wählen, wenn man zwei Staatsbürgerschaften hat? Was dagegen? Wäge Vor- und Nachteile von diesem Gedankenexperiment ab: Eine schwedische Staatsbürgerin hat seit 3 Jahren ihren beruflichen und privaten Lebensmittelpunkt in Linz. Sie verbringt jedes Jahr circa 3 Wochen bei ihren Eltern in Lund und reist weitere zwei Wochen durch Schweden, weil sie sich noch sehr verbunden mir Schweden fühlt. Sie darf nun in Schweden (mittels Briefwahl) den schwedischen Reichstag (entspricht dem österreichischen Parlament) wählen. Zudem darf sie die kommunalen und provinzialen Vertreter jener Orte wählen, in denen sie zuletzt gemeldet war. In Österreich darf sie den österreichischen Nationalrat, den oberösterreichischen Landtag und den Linzer Gemeinderat wählen. Welche Konsequenzen ergeben sich hier?
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Am Wahltag gehst du mit deinem gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) in dein Wahllokal. Dort musst du diesen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen und dann wird in einer ausgedruckten Wähler/innenliste dein Name von den Wahlhelferinnen oder Wahlhelfern abgehakt. Die Uhrzeit deiner Wahl wird auch eingetragen. Dann wählst du die Partei und Personen deines Vertrauens.
Solltest du an diesem Tag arbeiten müssen, zu einer Geburtstagsfeier in einem anderen Bundesland eingeladen sein oder aus einem anderen Grund nicht in deinem Wahllokal wählen können, sieht Österreich die Möglichkeit der Briefwahl vor. Die Wahl ist nämlich nicht in jedem x-beliebigen österreichischen Wahllokal möglich, sondern nur in dem Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis du eingetragen bist.
Für die Briefwahl ist die Beantragung einer Wahlkarte notwendig. Der Antrag für die Wahlkarte kann online (mit und ohne Handysignatur), schriftlich oder persönlich erfolgen. Zum Antrag für die Wahlkarte benötigst du eine Begründung, warum die Wahlkarte benötigt wird.
Die Wahlkarte für die Briefwahl muss am Tag der Wahl bis spätestens 17 Uhr per Postweg, Botin/Boten oder persönlich einlangen. Die folgende Abbildung zeigt eine Wahlkarte mit all ihren Bestandteilen.
Sobald du deine Wahlkarte bekommen hast, kannst du den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und ohne fremden Einfluss ausfüllen. Dann gibst du den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert (gummiert) und klebst es zu. Dann legst du das Wahlkuvert in das Wahlkartenkuvert, unterschreibst die eidesstattliche Erklärung, klebst das Wahlkartenkuvert zu und stellst sicher, dass die Wahlkarte rechtzeitig in der Wahlbehörde einlangt.
Gesamter Beitrag für den Unterricht
Den gesamten Beitrag zum Download inklusive Aufgaben und Lösungsvorschlägen finden Sie als angemeldete Lehrperson im Online-Lehrerzimmer unter WissenPlus.
Aufgaben-Code für Ihren MEHR!-Kurs
Im MEHR!-Lernraum können Sie diese Aufgabe mit dem Aufgaben-Code in Ihren MEHR!-Kurs importieren!
Dazu müssen Sie als angemeldete Lehrperson
- im MEHR!-Lernraum einen MEHR!-Kurs anlegen (Sie erhalten automatisch einen MEHR!-Kurs Code für das Einladen der Schüler/innen),
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Angemeldete Schüler/innen müssen dann nur noch mit dem MEHR!-Kurs Code Ihrem MEHR!-Kurs beitreten. Dann können sie die Aufgabe online bearbeiten.
Als Lehrperson können Sie einen Abgabetermin festlegen und die abgegebenen Aufgaben online bewerten.
Übrigens: Wie Sie Aufgaben in MEHR!-Kurse importieren, erfahren Sie hier.
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Ein Beitrag aus der Was jetzt-Redaktion.