HÖLZEL VERLAG

WissenPlus: Elektronische Zustellung von behördlichen Schreiben

Politische Bildung und Recht: In diesem WissenPlus Beitrag geht es um die Vorgensweise und Verpflichtung der elektronische Zustellung. Zudem: Funktionsweise FinanzOnline und Nutzung Unternehmensserviceportal.

MR Ing. Mag. Wolfgang Höglinger - 8. Mai 2020

Die elektronische Zustellung: Der Austausch von Schriftstücken zwischen Rechtsanwälten, Notaren, Kirchen, Banken und Versicherungen auf der einen Seite und Gerichten auf der anderen Seite wird bereits seit 1990 elektronisch im Rahmen des ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) abgewickelt.

Dieser ermöglicht eine gesicherte papierlose Übermittlung von Daten zum Gericht und zurück. Auch die Finanzverwaltung kommuniziert seit 2003 elektronisch mit den Steuerpflichtigen.

Dafür wurde das Portal FinanzOnline (FON) geschaffen. Es ermöglicht u.a. die Eingabe von Steuererklärungen und den Empfang von Bescheiden.

Seit 2010 werden für Unternehmen relevante Informationen über das Unternehmensserviceportal (USP) bereitgestellt. Seit 2012 ermöglicht es registrierten Unternehmen, E-Government-Anwendungen des Bundes (z.B. FinanzOnline, Datenverarbeitungsregister, E-Rechnung an den Bund) und der Sozialversicherung zu erreichen.

Dieser WissenPlus Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in der elektronischen Zustellung. Zudem erklärt er die unterschiedlichen Vorgehensweisen für Privatpersonen und Unternehmer/innen.

 

Auszug aus dem Beitrag

Zustellung an Unternehmen

Unternehmen sind zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet. Die Zustellung erfolgt ähnlich wie die Zustellung an Privatpersonen, diesfalls allerdings über das Unternehmensserviceportal (USP).

 

LERNEN WILL MEHR WissenPlus Politische Bildung und Recht. Die elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten

Ablauf der elektronischen Zustellung

 

Zur Teilnahme verpflichtete Unternehmen

Die Pflicht zur Teilnahme trifft Unternehmen gemäß Bundesstatistikgesetz. Dies sind im Wesentlichen Einzelunternehmen (z.B. auch freie Dienstnehmer, freiberuflich Tätige), Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die

  1. Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich haben,
  2. Einkünfte aus
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • selbständiger Arbeit,
  • Gewerbebetrieb oder
  • Vermietung und Verpachtung erzielen.

 

Gesamter Beitrag für den Unterricht

Den gesamten Beitrag zum Download inklusive Übungs- und Lösungsdateien finden Sie als angemeldete Lehrperson im Online-Lehrerzimmer unter WissenPlus.

 

Aufgaben-Code für Ihren MEHR!-Kurs

Im MEHR!-Lernraum können Sie diese Aufgabe mit dem Aufgaben-Code in Ihren MEHR!-Kurs importieren!

Dazu müssen Sie als angemeldete Lehrperson

  1. im MEHR!-Lernraum einen MEHR!-Kurs anlegen (Sie erhalten automatisch einen MEHR-Kurs Code für das Einladen der Schüler/innen),
  2. im MEHR!-Kurs auf AUFGABE IMPORTIEREN klicken und den Aufgaben-Code eingeben − die Aufgabe wird importiert − und
  3. Schülerinnen und Schüler mit dem MEHR!-Kurs Code in Ihren MEHR!-Kurs einladen.

Angemeldete Schüler/innen müssen dann nur noch mit dem MEHR!-Kurs Code Ihrem MEHR!-Kurs beitreten und können die Aufgabe online bearbeiten.

Als Lehrperson können Sie einen Abgabetermin festlegen und die abgegebenen Aufgaben online bewerten.

Übrigens: Wie Sie Aufgaben in MEHR!-Kurse importieren, erfahren Sie auch hier.


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Ein Beitrag aus der Was jetzt-Redaktion.

 

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