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WissenPlus: Neue Regeln bei Gutscheinen im Handel
Rechnungswesen/Unternehmensrechnung: So gut wie jeder Händler bietet Rabatt-, Gratis- oder Kaufgutscheine an. Seit 2019 gelten neue Regeln zur Umsatzsteuer. Dieser Beitrag liefert ein Update samt Materialien sowie die Lösungen.
Von Mag. Ingrid Dobrovits und Kristina Österreicher - 25. September 2019
Seit dem 1. Januar 2019 gelten neue Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen gemäß der EU-Gutscheinrichtlinie.
Unterschieden wird innerhalb der Kaufgutscheine zwischen sogenannten Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Bei einem Einzweckgutschein stehen der Steuersatz und der Ort der Warenlieferung bereits bei Ausstellung fest.
Das bedeutet, alle Informationen liegen bereits beim Verkauf des Gutscheins vor, um die Umsatzsteuer korrekt berechnen zu können.
Dies ist bei einem Mehrzweckgutschein nicht der Fall – bei dieser Art von Kaufgutschein liegen noch nicht alle Informationen vor, um eine korrekte Besteuerung durchführen zu können. Hier wird daher die Umsatzsteuer erst bei der tatsächlichen Einlösung des Gutscheins erhoben.
Konsequenzen für die Verbuchung der Umsatzsteuer bei Kaufgutscheinen
Im Übungsbeispiel erfolgt die Verbuchung der Umsatzsteuer in zwei Szenarien.
Bei einem Einzweckgutschein erfolgt die Verbuchung sofort bei Verkauf des Gutscheins (Szenario 2). Bei einem Mehrzweckgutschein erfolgt sie erst bei Einlösung des Gutscheins (Szenario 1).
Beitrag für den Unterricht
Alle Lernbeispiele sowie die Lösungen samt PowerPoint-Präsentation finden Sie in unserem Beitrag zum Download im MANZ Online-Lehrerzimmer unter WISSENPLUS.
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Ein Beitrag aus der Was jetzt-Redaktion.