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WissenPlus: Wir feiern 100 Jahre österreichische Verfassung
Politische Bildung und Recht: Am 1. Oktober hat die österreichische Verfassung ihren 100. Geburtstag gefeiert. Wie ist sie entstanden? Auf welchen Grundprinzipien basiert sie? Und warum findet der Bundespräsident sie elegant?
Mag. Veronika Palm-Thaler - 22. Oktober 2020
Im Jahr 2020 feiert Österreich das 100-jährige Bestehen seiner Verfassung. Der Jurist Hans Kelsen war maßgeblich an der Entstehung der österreichischen Bundesverfassung beteiligt. Hans Kelsen wurde 1881 in Prag geboren. Er entstammt einer deutschsprachigen jüdischen Familie und war Sohn eines Kleinunternehmers, eines Lusterfabrikanten. Die Familie übersiedelte bald nach Wien. Sein Vater gestaltete beispielsweise die festliche Beleuchtung mit Lustern in Wiener Synagogen.
Kelsen studierte an den Universitäten Heidelberg, Berlin und Wien Rechtswissenschaften. Im 1. Weltkrieg war er Rechtsberater des Kriegsministers. Nach Ende des 1. Weltkriegs lehrte er von 1919 bis 1930 als Professor an der Universität Wien. Dort erlangte er durch seine hervorragenden Beiträge zu Rechtstheorie, Staatsrecht und Demokratie internationale Bekanntheit.
Verfolgen wir die Entstehungsgeschichte der österreichischen Verfassung zurück, so reichen ihre Wurzeln und Anfänge in die Jahre 1918 bis 1920, als die Monarchie zusammenbrach und sich Österreich in eine Republik verwandelte.
1918 wurde die Republik „Deutschösterreich“ feierlich verkündet. Der Staatsvertrag von St. Germain von 1919 und seine verfassungsrechtlichen Durchführungen, z. B. die Festlegung der neuen Staatsgrenzen, brachten eine Reihe von Veränderungen und es erfolgte die Umbenennung in die Republik Österreich mit der Verpflichtung zur Unabhängigkeit (dem „Anschlussverbot“).
Es entstand damals die junge Republik Österreich und diese brauchte eine Verfassung. Daher beauftragte der damalige Staatskanzler Karl Renner den bekannten Juristen Hans Kelsen mit der Arbeit an einer Bundesverfassung.
Renner gab Kelsen bei diesem Auftrag zwei wichtige Ziele vor:
- Österreich sollte eine Demokratie und
- ein Bundesstaat werden.
Fixstern oder die „Eleganz und Schönheit der österreichischen Bundesverfassung“
Alexander Van der Bellen bezeichnet die österreichische Verfassung auch als Fixstern, an dem sich die Menschen und die Politik orientieren müssen. Hier gibt’s die vollständige Neujahrsrede 2020:
Auszug aus dem Beitrag
Die Grundprinzipien der Verfassung
Die österreichische Bundesverfassung enthält sechs Grundprinzipien. Diese bilden die Eckpfeiler der Verfassung und der Demokratie. Eine Abänderung der Grundprinzipien der Verfassung ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten des Nationalrates und zusätzlich einer Volksabstimmung möglich.
Die Grundprinzipien der Verfassung lauten:
- das rechtsstaatliche Prinzip
- das demokratische Prinzip
- das republikanische Prinzip
- das bundesstaatliche Prinzip
- das gewaltenteilende Prinzip
- das liberale Prinzip
Das rechtsstaatliche Prinzip
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der eine allgemein kundgemachte Rechtsordnung hat, die im Wesentlichen gerecht und wirksam ist. Das Zusammenleben im Staat Österreich wird durch dessen rechtliche Ordnung, die Gesetze, geregelt. Diese Gesetze werden von den gewählten gesetzgebenden Organen, dem Nationalrat und dem Bundesrat, beschlossen. Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat, denn das Volk wählt seine gesetzgebenden Organe und wirkt somit indirekt an der Gesetzesentstehung mit.
Die Bürger/innen müssen klar erkennen können, wie sie sich zu verhalten haben, damit sie sich den Gesetzen entsprechend verhalten. Aber nicht nur die Bürger/innen, auch die machthabenden Organe müssen sich an die Gesetze halten, denn Art. 18 Abs. 1 des B-VG lautet: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“
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Ein Beitrag aus der Was jetzt-Redaktion.