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WissenPlus: So geht die DSGVO

Politische Bildung und Recht: Ab 25. Mai gilt ein neues Datenschutzgesetz. Alle reden darüber. Und noch immer gibt es viele Fragen. Hier sind die Antworten.

Von Dr. Cornelia Cassan-Juen - 9. Mai 2018

 

Dieser Beitrag mit Aufgaben und Lösungen für den Unterricht gibt einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Datenschutzrecht.

Der Schutz personenbezogener Daten war in Österreich bisher durch das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) geregelt. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde im Mai 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kundgemacht, mit der das materielle Datenschutzrecht innerhalb der EU vereinheitlicht wurde.

Im Gegensatz zu Richtlinien, deren Zielvorgaben von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist in entsprechende nationale Rechtsnormen umzusetzen sind, werden Verordnungen automatisch Bestandteil der nationalen Rechtsordnung. Als unmittelbar anwendbare EU-Verordnung gilt daher die Datenschutz-Grundverordnung nach einer Übergangsphase von zwei Jahren ab dem 25.5.2018 in allen EU-Ländern, somit auch in Österreich.

 

Die neue DSGVO tritt ab 25. Mai 2018 in Kraft. © Rawpixel.com / shutterstock.com

Öffnungsklauseln ermöglichen nationale Anpassungen

Laut Presseberichten gab es in Brüssel zuvor massives Lobbying seitens der IT-Unternehmen, um ein allzu strenges Datenschutzrecht zu verhindern.

Da auch nach jahrelanger Diskussion auf europäischer Ebene nicht in allen Punkten eine Einigung erzielt werden konnte, enthält die DSGVO sogenannte „Öffnungsklauseln“, die national staatliche Regelungen ermöglichen beziehungsweise in manchen Fällen sogar zwingend vorsehen. Österreich stimmte der Richtlinie im Rat wegen u.a. zu weitreichender Möglichkeiten der Weiterverarbeitung von Daten nicht zu.

Zur Umsetzung der DSGVO wurde in Österreich das ebenfalls ab 25.5.2018 gültige Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 beschlossen, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird . Es heißt nunmehr „Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG)“. Bis 24.5.2018 gelten die bisherigen Regelungen.

Überraschender Beschluss im Nationalrat: Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz

Am 20.4.2018 – noch knapp vor dem Inkrafttreten der DSGVO – wurde (für manche überraschend) im Nationalrat das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 beschlossen, mit dem das Datenschutz-Anpassungsgesetz geändert wurde. Pressemeldungen dazu: „Österreich zieht neuem Datenschutz die Zähne“, „Österreich weicht europäischen Datenschutz auf“.

Zum Inhalt dieses Gesetzes siehe Punkt 12 im downloadbaren Beitrag „Änderungen durch das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ bzw. wurden die Änderungen kursiv in den Text eingebaut.

Die wesentlichen Inhalte des gesamten Beitrags zusammengefasst:

  • Wegfall der Meldepflicht für Datenanwendungen im Datenverarbeitungsregister, dafür nachträgliche Kontrolle durch die Datenschutzbehörde und stärkere Eigenverantwortung der Verantwortlichen.
  • Neue Dokumentationspflichten: Rechenschaftspflicht für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  • Nachweis von technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen durch entsprechende Dokumentation vom Verantwortlichen und/oder Auftragsverarbeiter
  • Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Einsatz von Datenschutzbeauftragten in bestimmten Fällen, z.B. bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten als Kerntätigkeit
  • Datenschutz-Folgenabschätzung bei Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
  • Rechte von Betroffenen (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung; Widerspruchsrecht; Verankerung des Rechts auf Vergessenwerden etc.)
  • Erhöhter Strafrahmen: Strafen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des Konzernumsatzes sind möglich.

 

Gesamter Beitrag für den Unterricht

Den gesamten Beitrag zum Download inklusive Übungsbeispiele und Lösungen finden Sie im MANZ Online-Lehrerzimmer unter WISSENPLUS.

 

Schulbuchbezug

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Ein Beitrag der Was jetzt-Redaktion.

 

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