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Steuerreform 2020: aktuelle Änderungen für Unternehmen

Rechnungswesen/Unternehmensrechnung: Die Steuerreform 2020 bringt für Unternehmen eine ganze Reihe von Neuerungen. Aktuelle Infos finden Sie hier.

Ein Beitrag der Was jetzt-Onlineredaktion - 29. Jänner 2020

 

Die geplante Steuerreform 2020 bringt für Unternehmen eine ganze Reihe von Neuerungen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der GWG-Grenze, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze und die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs für Elektroautos, E-Bikes und Fahrräder. Erfahren Sie hier aktuelle Einzelheiten für den Unterricht.

 

Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter
Ab dem 1.1.2020 beträgt die Anschaffungskostengrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter € 800,– vor Hinzurechnung der Umsatzsteuer (Vorsteuer).

 

Kleinunternehmergrenze
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird ab dem Jahr 2020 von € 30.000,–auf € 35.000,– erhöht.

 

Ein neuer steuerlicher Anreiz für Unternehmer: Fahrräder und E-Bikes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Foto: shutterstock / san4ezz.

 

Elektroautos
Die Kosten für Elektroautos sind vorsteuerabzugsfähig. Darunter fallen auch die Stromkosten und die Kosten für Stromabgabestellen.

Der volle Vorsteuerabzug steht für Elektroautos bis zu einem Anschaffungswert von € 40.000,– brutto zu. Zwischen € 40.000,– und € 80.000,– brutto ist ein aliquoter Vorsteuerabzug möglich. Bei einem Anschaffungswert von mehr als € 80.000,– brutto steht kein Vorsteuerabzug mehr zu.

Weiters sind E-Autos wegen der fehlenden CO2-Emissionen nicht NOVA-pflichtig und von der motorenbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Für Mitarbeiter/innen des Unternehmens, die das arbeitgebereigene E-Auto privat nutzen dürfen, entfällt der Sachbezug.

 

E-Bikes und Fahrräder
Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermehrt E-Bikes und Fahrräder zur Verfügung zu stellen, wird ab 2020 der Vorsteuerabzug bei unternehmerischer Nutzung möglich sein.

 

Pauschalierung
Wenn die Umsätze nicht mehr als € 35.000,– betragen, kann eine Pauschalierung durchgeführt werden. Die Betriebsausgaben sind pauschal mit 45 % bzw. bei Dienstleistungsbetrieben mit 20 % zu berechnen. Weiters können noch die Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben und der Gewinnfreibetrag abgesetzt werden. Besonders bei nebenberuflichen Einkünften, wie z. B. bei Vortragstätigkeit, Autorenhonoraren usw. kann das ein Vorteil sein, weil meistens nur geringe Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Die neue Steuerreform 2020 betrifft folgende MEHR-Bücher aus Rechnungswesen & Unternehmensrechnung:

 

 
RW & Controlling HLT II
 
RW & WiRE FW 3

 

Sowie:

 

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