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WissenPlus: Rechtliche Tipps für Drohnen-Fans
Politische Bildung und Recht: Drohnen begeistern immer mehr Technik-Fans. Beim Betrieb sollten jedoch unbedingt einige rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Von Mag. Veronika Palm-Thaler - 3. April 2019
Ob als Hobby-Spielzeug oder für Luftaufnahmen: Smarte, ferngesteuerte Mini-Flugdrohnen boomen. Im Internet kann man die unbemannten Luftfahrzeuge auf einfache Weise erwerben. Das Beherrschen der Geräte, etwa per Smartphone, übt vor allem auf junge Käuferinnen und Käufer einen ganz besonderen Reiz aus.
Ganz gleich ob für flugakrobatische Einlagen oder Film- und Fotoaufnahmen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Flugbetrieb sollten nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich drohen bei gesetzwidriger Verwendung durchaus Konsequenzen.
Allesamt praxisnahe, juristische Aspekte, die Sie in Ihrem jeweiligen Fachunterricht berücksichtigen können.
Didaktische Tipps und Hinweise
Der Beitrag kann für einen IV. Jahrgang HAK bzw. einen V. Jahrgang HUM und IV. Jahrgang HTL als Wiederholung und Vertiefung von Personenrecht, Sachenrecht, Zivil- und Strafrecht verwendet werden; ebenso zur Vorbereitung und Aktualisierung des Wissensstandes für Maturantinnen und Maturanten im Gegenstand „Recht“.
Auszug aus dem Download-Beitrag
Einstiegsfall
Ein prominentes Paar erwirbt an einem österreichischen See eine Eigentumswohnung mit uneinsehbarer Seeterrasse. Die beiden wollen dort ungestört in ihrer Freizeit die Privatsphäre genießen können und dabei natürlich unbeobachtet sein.
Sie liegen dort manchmal auch unbekleidet in der Sonne, da die Terrasse ja nicht einsehbar ist. Sie genießen die Zeit am See und laden auch prominente Freunde zum Kaffee und gemeinsamen Baden ein.
Nach einiger Zeit stellen sie fest, dass regelmäßig eine Drohne mit Kamera bei ihrer Terrasse vorbeifliegt. Offensichtlich nimmt diese das Geschehen auf. Da das über einen längeren Zeitraum und fast täglich passiert, fühlen sie sich in ihrer Privatsphäre extrem belästigt und eingeschränkt.
Sie finden heraus, dass die Drohne wahrscheinlich einem Jugendlichen in der Nachbarschaft gehört, der sich die Drohne selbst gekauft hat, wie seine Eltern erwähnten.
Sie überlegen, was sie gegen diese lästigen Störungen auf ihrer Terrasse und eventuell veröffentlichte Aufnahmen in Sozialen Medien (Facebook, Instagram etc.) unternehmen können.
Gesamter Beitrag für den Unterricht
Die Aufgabenstellung und Lösung sind im downloadbaren Beitrag im MANZ Online-Lehrerzimmer unter WISSENPLUS zu finden.
Schulbuchbezug
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Ein Beitrag der Was jetzt-Redaktion.