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WissenPlus: Geringwertige Wirtschaftsgüter
Rechnungswesen & Unternehmensrechnung: Die Steuerreform 2020 bringt einige Neuerungen mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie alles darüber – für Ihren Unterricht, aber auch für das Selbststudium.
Mag. Anita Stöger, MSc. - 4. März 2020
Die Steuerreform 2020 bringt einige Neuerungen mit sich.
Im Sinne des § 13 EStG kann abnutzbares Anlagevermögen, das einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt, im Jahr der Anschaffung bzw. der Herstellung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Unternehmen bevorzugen die Möglichkeit der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, da sie eine steuerliche Entlastung darstellt.
Mit 1.1.2020 steigt der Grenzbetrag von derzeit € 400,00 auf € 800,00. Eine weitere Anhebung auf € 1.000,00 ist für das Jahr 2023 geplant.
Didaktische Tipps und Hinweise
Eingangsvoraussetzung ist ein grundlegendes Wissen über das Thema der Abschreibung von Anlagevermögen, die Unterscheidung zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern sowie die bilanztechnische Verbuchung der Abschreibung verteilt über die Nutzungsdauer.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, wann Anlagevermögen als geringwertig gilt, und der damit verbundenen Verbuchung.
Die vorliegenden Materialien können im Unterricht zur gemeinsamen Erarbeitung eingesetzt werden, sind jedoch auch als Grundlage zum Selbststudium geeignet.
Dabei kann das Infoblatt an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt und in Einzel- oder Partnerarbeit erarbeitet werden. Die Lehrperson kann bei Bedarf Hilfestellung leisten.
Der Foliensatz sowie die Musterlösung dienen dabei der Zusammenfassung und Lernertragssicherung. Das abschließende Übungsblatt kann für eine zusätzliche Übungsphase verwendet werden.
Auszug aus dem Beitrag
Info- und Arbeitsblatt „Geringwertige Wirtschaftsgüter“
Abnutzbares Anlagevermögen, das einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt, wird als geringwertiges Wirtschaftsgut bezeichnet. Es wird in der Finanzbuchhaltung gesondert behandelt.
Gesamter Beitrag für den Unterricht
Den gesamten Beitrag zum Download inklusive Übungen und Lösungen finden Sie im Online-Lehrerzimmer unter WissenPlus.
Schulbuchbezug
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Ein Beitrag aus der Was jetzt-Redaktion.