HÖLZEL VERLAG
WissenPlus: Privatinsolvenz im Überblick
Politische Bildung und Recht: Privatinsolvenz kann jeden treffen. Die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neubeginns wurde 2017 novelliert. Hier gibt es Details.
Von MR Mag. Ing. Wolfgang Höglinger - 20. November 2019
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu stellen, wenn sie zahlungsunfähig sind.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn sie fällige Schulden nicht zahlen können und in absehbarer Zeit auch nicht genügend Geld bekommen werden, um diese zu begleichen.
Stellen sie keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, können sie zum Ersatz des Schadens herangezogen werden, u.U. erfüllen sie damit den Tatbestand der Krida.
Überblick über Insolvenzverfahren
Das Gesetz (die Insolvenzordnung) kennt grundsätzlich folgende Verfahren:
Ziel eines Ausgleichs ist die Erhaltung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners durch teilweisen Verzicht der Gläubiger. Der Konkurs zielt auf die Verwertung des gesamten pfändbaren Vermögens zur Befriedigung der Gläubiger ab.
Sonderverfahren sind zum Beispiel die Geschäftsaufsicht bei Banken oder das Schuldenregulierungsverfahren („Privatkonkurs“).
Die Eröffnung eines Konkurses bedeutet meist die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, da die Restschuld aufrecht bleibt und auch Vermögen, das nach dem Konkurs erwirtschaftet wird, von den Gläubigern gepfändet werden kann.
Überdies können die Gläubiger Zinsen und die Kosten allfälliger Exekutionsverfahren vom Schuldner verlangen, wodurch sich die Schuld weiter erhöht.
Die Motivation des Schuldners, Anstrengungen zur Abdeckung seiner Schulden zu unternehmen, wird daher gering sein.
1995 wurden daher die Normen des Insolvenzrechts um Sonderbestimmungen für Private ergänzt. Ziel war, dem Schuldner einerseits einen Anreiz zu geben, einen möglichst großen Teil der Schulden abzudecken, und andererseits sollte er die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neubeginns erhalten.
Diese Bestimmungen wurden 2017 novelliert.
Verfahren für Privatpersonen
Privatpersonen bietet die Insolvenzordnung folgende Möglichkeiten:
Ursachen von Privatinsolvenzen
Der Kreditschutzverband (KSV) hat die Ursachen von Privatinsolvenzen untersucht und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen (Quelle: orf.at):
Gesamter Beitrag für den Unterricht
Den gesamten Beitrag zum Download inklusive Übungen und Lösungen finden Sie im MANZ Online-Lehrerzimmer unter WISSENPLUS.
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Ein Beitrag der Was jetzt-Redaktion.