Hölzel Verlag - RW_UR Neuerungen: Geringwertige Wirtschaftsgüter 2023

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Rechnungswesen: Gering- wertige Wirtschaftsgüter

Die Grenze für GWG wird am 1. Jänner 2023 von € 800,– auf € 1.000,– angehoben. Somit können Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Lesen Sie hier mehr dazu.

RW-Redaktion - 3. Mai 2022

Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können mit der Bezahlung sofort vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und vermindern den Gewinn.

 

Hölzel Verlag - RW_UR Neuerungen: Geringwertige Wirtschaftsgüter 2023

Die Grenze für GWG wird von € 800,– auf € 1.000,– angehoben. Foto: Africa Studio / shutterstock (bearb.)

Mit 1. Jänner 2023 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,– auf € 1.000,– (ohne USt) angehoben.

 

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