
STEUERN
Rechnungswesen: Gering- wertige Wirtschaftsgüter
Die Grenze für GWG wird am 1. Jänner 2023 von € 800,– auf € 1.000,– angehoben. Somit können Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Lesen Sie hier mehr dazu.
RW-Redaktion - 3. Mai 2022
Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können mit der Bezahlung sofort vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und vermindern den Gewinn.

Die Grenze für GWG wird von € 800,– auf € 1.000,– angehoben. Foto: Africa Studio / shutterstock (bearb.)
Mit 1. Jänner 2023 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,– auf € 1.000,– (ohne USt) angehoben.