
STEUERN
Rechnungswesen: Gering- wertige Wirtschaftsgüter
3. Mai 2022
Die Grenze für GWG wird am 1. Jänner 2023 von € 800,– auf € 1.000,– angehoben. Somit können Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Lesen Sie hier mehr dazu.