
STEUERN
Betriebswirtschaft: Körperschaftsteuer 23 % ab 1. Jänner 2024
Die Körperschaftsteuer wurde mit 1. Jänner 2023 auf 24 % gesenkt und wird mit 1. Jänner 2024 nochmals auf 23 % verringert. Was das konkret bedeutet und wie Sie davon Nutzen ziehen, lesen Sie hier.
BW-Redaktion - 09. Jänner 2024
Der Körperschaftsteuer (KSt oder KÖSt) unterliegt das Einkommen juristischer Personen (= Körperschaften). Im Zuge der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde beschlossen, dass Körperschaften ab 2023 stufenweise weniger Steuern zahlen müssen.
Die Körperschaftsteuer wurde mit 1. Jänner 2023 von bisher 25 % auf 24 % gesenkt und wird mit 1. Jänner 2024 nochmals auf 23 % verringert.

Die Senkung der Körperschaftsteuer soll Unternehmen steuerlich spürbar entlasten. Foto: Photofex_AUT / shutterstock
Zu den Körperschaften zählen
- juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine) und
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften wie Bund, Länder, Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungsträger, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften).
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer ist das Einkommen, das die Körperschaft im Veranlagungszeitraum erzielt hat. Die Ermittlung des Einkommens erfolgt nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (Gewinnermittlungsvorschriften), sofern das Körperschaftsteuergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält.